Golf bei Gewitter

 

In Deutschland werden im Jahr etwa 2 Mio. Blitze aufgezeichnet. Blitzreichster Monat ist der Juni. Dass man sich bei einem Gewitter nicht unachtsam im Freien aufhalten sollte, ist hinlänglich bekannt. Unklarheiten gibt es jedoch immer wieder zu konkreten Fragen des Spielbetriebs auf Golfanlagen.

WICHTIG: Nach Regel 5.7a der offiziellen Golfregeln darf ein Spieler seine Runde unterbrechen, sobald er „Blitzgefahr als gegeben“ ansieht. In einem Turnier muss er dies so bald wie möglich der Spielleitung mitteilen. Maßgeblich für die Unterbrechung ist die subjektive Einschätzung des Spielers!*

 

Hierzu Punkt 14. der Wettspielbedingungen des Golfclub Waldbrunnen e.V:

14.Aussetzung des Spiels wegen Gefahr (Regel 5.7)

Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen Spieler, die sich in einem Lochspiel oder einer Spielergruppe zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat.

Befinden sie sich beim Spielen eines Loches, so müssen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht wiederaufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Versäumt ein Spieler das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, so ist er disqualifiziert, sofern nicht Umstände die Aufhebung der Strafe nach Regel 20 bzw. 5.7b rechtfertigen.

Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, sind im Interesse der Sicherheit der Spieler alle Übungsflächen gesperrt, bis sie von der Spielleitung wieder zum Üben freigegeben sind. Spieler, die gegen diese Regelung verstoßen, können vom weiteren Spielbetrieb ausgeschlossen werden.

 

  • Signal für unverzügliche Unterbrechung des Spiels wegen Gefahr: ein langer Signalton einer Sirene.
  • Signal für sonstige Spielunterbrechung des Spiels: wiederholt drei aufeinander folgende Signaltöne einer Sirene.
  • Signal für Wiederaufnahme des Spiels: wiederholt zwei kurze Signaltöne einer Sirene.

 

(Anmerkung: Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverant- wortung des Spielers – vgl. Regel 5.7a)

 

*vgl. Merkblatt "Golf & Gewitter", DGV, Wiesbaden, November 2020